1. Abschluß des Reisevertrags
Mit Ihrer mündlichen oder schriftlichen Anmeldung bieten Sie uns den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit unserer schriftlichen Bestätigung zustande und ist dann für beide Seiten bindend. Bestandteil des Reisevertrages sind die allgemeinen Geschäfts- u. Reisebedingungen, die Sie mit Vertragsabschluß verbindlich anerkennen. Der Anmeldende haftet für alle Forderungen des Reiseveranstalters gegen sich und auch allen von ihm angemeldeten weiteren Reiseteilnehmern.
2. Bezahlung
2.1 Privatkunden
Nach Abschluss des Reisevertrages für eine Bus-Mehrtagesfahrt, Schiffreisen, PKW-Reise und Flugreise sind 25 % des Reisepreises pro Person Zug um Zug gegen Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651t Abs. 1 BGB zu zahlen.
Der Restbetrag ist bis 4 Wochen vor Reisebeginn an Peschke Reisen zu zahlen.
Nach Abschluss des Reisevertrages für eine Tagesfahrt ist der vollen Reisepreis ohne Anzahlung sofort zu zahlen.
Vertragsabschlüsse innerhalb von 2 Wochen vor Reisebeginn verpflichten den Reisenden zur sofortigen Zahlung des gesamten Reisepreises gegen Aushändigung des Sicherungsscheins im Sinne des § 651t Abs. 1 BGB.
Erfolgt die Zahlung nicht vollständig oder pünktlich, hat Peschke Reisen das Recht, seinerseits nach Mahnung und angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und eine Rücktrittsentschädigung zu verlangen.
Bearbeitungs-, Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind jeweils sofort zu bezahlen.
2.2 geschäftliche Kunden und Reisevermittler
Zahlung des Gesamtreisepreises, abzüglich der vereinbarten Provision, gegen Rechnung der Firma Taxi und Kurierdienst Peschke GmbH vor Reisebeginn.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Reiseveranstalters (Reiseprospekt), sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben im Reisevertrag. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Bei Mehrtagesfahrten erfolgt eine Unterbringung, wenn nicht anders vereinbart, im Allgemeinen in Zweibettzimmern. Einzelzimmer, soweit vorhanden, bedingen Aufschlag. Bitte beachten Sie, dass alle nicht ausdrücklich im Reiseprospekt unter “Leistungen” aufgeführten zusätzlichen Kosten wie Eintritte, fakultative Ausflugsangebote, Bahn-, Seilbahn-, Schiff- u. Sesselliftfahrten, Verkostungen, Grenzgebühren usw. nicht im Reisepreis enthalten sind.
4. Preisänderungen
Eine Preiserhöhung kann bis 21 Tage vor dem vereinbarten Reisetermin verlangt werden, wenn sich nach Vertragsabschluss nachweisbar und unvorhergesehen die Preise der Leistungsträger, insbesondere Beförderungskosten, die Abgaben für bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel Hafengebühren erhöht haben oder für die Reise betreffende Wechselkurs- oder MwSt.- Änderungen eingetreten sind. Führen die Änderungen zu einer Erhöhung von mehr als 10% des bisherigen Reisepreises, kann der Reisende kostenlos zurücktreten. Berichtigungen bei Druck- und Rechenfehlern bleiben vorbehalten.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird jedoch erst mit schriftlichen Eingang beim Reiseveranstalter wirksam.
Stornierungskosten
Bei Stornierung fallen folgende Kosten an:
Stornierung bis | Kosten |
---|---|
bis 50 Tage vor Reisebeginn | 25% des Gesamtpreises |
bis 30 Tage vor Reisebeginn | 40% des Gesamtpreises |
bis 22 Tage vor Reisebeginn | 50% des Gesamtpreises |
bis 15 Tage vor Reisebeginn | 70% des Gesamtpreises |
bis 7 Tage vor Reisebeginn | 85% des Gesamtpreises |
bis 1 Tage vor Reisebeginn | 95% des Gesamtpreises |
bei Nichtantritt der Reise | 100% des Gesamtpreises |
Umbuchung von Reiseterminen und Reisezielen gelten grundsätzlich als Rücktritt vom Reisevertrag zu den unter Ziffer 5 genannten Bedingungen. Abweichend davon müssen wir uns vorbehalten, die Stornokosten fremder Leistungsträger, die o.g. Sätze übersteigen, dem Kunden weiter zu berechnen, wie z.b. Eintrittskarten von Kulturveranstaltungen (Konzerte, Musicals u.ä.), die nicht zurückgegeben werden können. Diese müssen im Stornierungsfall in voller Höhe bezahlt werden.
6. Rücktritt durch den Veranstalter
Sollte eine Reise wegen zu geringer Beteiligung, höherer Gewalt oder aus sonstigen zwingenden Gründen abgesagt werden müssen, so wird der Kunde unmittelbar verständigt und erhält sofort alle für die Reise geleisteten Zahlungen zurück. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen. Die Mindestteilnehmerzahl jeder Reise wird in den Reiseprospekten ausgewiesen.
7. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet für die gewissenhafte Reisevorbereitung, die sorgfältige Auswahl u. Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsausschreibung und die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistung. Während der Fahrt im Bus ist jeder Fahrgast gemäß den gesetzlichen Bestimmungen versichert. Die Haftung des Reiseveranstalters ist auf den Umfang der Haftpflichtversicherung begrenzt.
8. Haftungsausschluss
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, kulturelle Veranstaltungen usw.), d.h., an Ausflügen, Führungen, Veranstaltungen usw. beteiligt sich der Reisende auf eigene Gefahr. Der Reiseveranstalter haftet nicht für Schäden am Reisegepäck oder bei Verlust desselben. Keine Haftung besteht ebenfalls bei Einbruch oder Diebstahl. Wir empfehlen den Abschluß einer Reisegepäckversicherung. Im Bus werden je Person 1 Koffer u. eine kleine Tasche befördert.
9. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei der Behebung von Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, um evtl. Schäden gering zu halten oder zu vermeiden. Dem Reisenden obliegt es, dem Reiseveranstalter einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen sowie zu dulden, dass Reiseveranstalter oder dessen Vertreter eine angemessene Frist von drei Tagen zur Abhilfeleistung zu setzen ist.
10. Paß- Zoll und Devisenvorschriften
Für die Einhaltung der Paß-, Devisen- und Zollvorschriften ist jeder Reisende selbst verantwortlich. Beim Grenzübergang werden Reisende ohne erforderliche und gültige Reisedokumende zurückgewiesen. Daraus entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten des Reisenden (Fahrkarten usw.)
11. Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevetrages zur Folge, vielmehr sind unwirksame Einzelbestimmungen durch vertrags- u. gesetzeskonforme Auslegungen zu ersetzen.
12. Durchführung durch andere Reiseunternehmen und Transferfahrten
Um im Interesse unserer Kunden die Durchführung der Reiseveranstaltung zu gewährleisten, behalten wir uns vor, im Einzelfall Reisen mit Fremdbussen durchzuführen. Wir behalten uns weiterhin vor, Tranferfahrten mit Taxi oder Kleinbus zur Heranführung von Reisegästen zum Hauptbus durchzuführen.
13. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Halle / Saale
Mit der Anmeldung werden diese Bedingungen als verbindlich anerkannt.
Stand: 14.01.2025